(1) Diese Bischöfliche Verordnung tritt am 24. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bischöfliche Verordnung über den kirchlichen Datenschutz aus dem Jahr 2016, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt 1/2016, außer Kraft.
(2) Diese Verordnung soll innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten überprüft werden. Dabei ist die Stellungnahme der Datenschutzaufsicht einzuholen.
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